Spanien ist bereits seit Jahrzehnten eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Bei vielen geht die Begeisterung so weit, dass sie sich nach zahlreichen Aufenthalten und Besuchen darüber Gedanken machen, ob Spanien nicht auch als Zweitwohnsitz, zum Erwerb eines Feriendomizils oder als Refugium im Alter von Interesse wäre, schließlich ist die dortige Lebensqualität, dank des Wetters, des hervorragenden gastronomischen Angebotes und der allgemeinen Lebensfreude ein Garant dafür, dass man angenehme Zeiten dort verbringen kann. Wer eine Immobilie in Spanien kaufen möchte, sollte sich allerdings mit den örtlichen Besonderheiten vertraut machen, und fachkundigen Rat einholen, denn das spanische Recht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Recht, und die Begleitung des Kaufs durch einen Rechtsanwalt Spanien gut angelegtes Geld. Anders als in Deutschland kann in Spanien ein Kaufvertrag sogar mündlich geschlossen werden, und regelmäßig enthalten die von den Maklern schriftlich abgefassten Verträge Strafklauseln mit weitreichenden Folgen. Weiterhin erlaubt nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine umfassende und erschöpfende Prüfung der Immobilie. Wurde die Immobilie legal errichtet? Gibt es Lasten die sich gegebenenfalls garnicht aus dem Grundbuch ergeben? Kann die Immobilie in Zukunft ener touristischen Vermietung zugeführt werden? Darf die Immobilie zu Wohnzwecken verwendet werden? Ein spanisches Notariat wird für gewöhnlich nur prüfen, ob der Verkäufer […]
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